Das Urheberrecht und das Vergaberecht (für Architekten- und Ingenieurleistungen) wird immer interessanter. Kann man als Planer:in nach Architektenwettbewerben oder bei Umbauvorhaben für Bestandsbauten darauf dringen, dass die eigene Planung nicht geändert, kopiert, „missbraucht“ oder „verunstaltet“ wird? Was passiert nach „eingeschlafenen“ Akquisephasen oder der Kündigung gem. § 650r Abs. 1 BGB? Wie ist mit urheberrechtlich geschützten Bestandteilen, die in einem Angebot eines Architekten oder Ingenieurs in einem Vergabeverfahren enthalten sind, umzugehen? Kann ein öffentlicher Auftraggeber in Sonderfällen, etwa beim Umbau eines urheberrechtlich geschützten Werks, auf ein Vergabeverfahren verzichten?
Zum Thema hat der BDA Dortmund Hamm Unna zwei Juristen zu Gast:
Andreas Kleefisch ist Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht, Dr. Stefan Sieme Fachanwalt für Vergaberecht und für Bau- und Architektenrecht, beide sind Partner der Baumeister Rechtsanwälte PartGmbB, Münster (Westfalen) www.baumeister.org
BDA-Vorstand Marcus Patrias wird den Nachmittag eröffnen, dann spricht Holger Frielingsdorf vom BDA-Landesvorstand. Er berichtet Aktuelles aus der Arbeitsgruppe Urheberrecht beim BDA Bund.
Die beiden Referenten Andreas Kleefisch und Dr. Stefan Sieme erläutern dann kurz, kompakt und anwenderbezogen insbesondere die folgenden Punkte:
Für die Veranstaltung sind bei der Architektenkammer NRW Fortbildungspunkte beantragt. Die Teilnehmergebühr 30 Euro, Anmeldungen ausschließlich per E Mail an info@bda-dortmund.de
Die Fortbildung wird auch gezoomt:
Zoom-Meeting beitreten
https://tu-dortmund.zoom.us/j/93007000410?pwd=bzkvNXJ6ZjQxdHZsK04vN2Z4Qzlzdz09
Meeting-ID: 930 0700 0410
Kenncode: 711140